Fakten

Dass die Vorteile von Tempo 30 insbesondere bei engeren, kürzeren Strassenabschnitten innerorts sowohl wegen der Verkehrssicherheit, als auch wegen des Lärms unbestritten sind - sogar auf Kantonsstrassen, räumen auch die Behörden von Steffisburg und des Tiefbauamts des Kantons Bern ein, das am 27.5.2022 verfügte:

Strassenabschnitt: Unterdorfstrasse; Dükerweg bis Zulgstrasse. [Unterdorf Steffisburg]

Verkehrsanordnung: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (SSS-Signal Nr. 2.30).

Grund der Massnahme: Die Massnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit im Allgemeinen und besonders dem Langsamverkehr, der Verstetigung des Verkehrsflusses zwischen zwei Kreisverkehrsplätzen und der Anpassung des Geschwindigkeitsregimes an die neue Strassenraumgestaltung. Es wird damit ein flächiges Queren für Fussgänger und das Einmünden des Verkehrs insbesondere aus der Erlenstrasse erleichtert. Die vorgesehene Reduktion der Höchstgeschwindigkeit dient zudem dem Lärmschutz.


Da kaum jemand mit mehr als 30 km/h durch einen Kreisel fährt, wird mit der kantonalen Massnahme unnötiges Beschleunigen auf 50 km/h in den 240 Meter zwischen den Kreiseln vermieden, was höchstens 11.5 Sekunden Zeitgewinn verschaffen könnte, aber - selbst bei der Nutzbremsung elektrischer Fahrzeuge - Energie vernichtet - und bei den anderen einen zusätzlichen Ausstoss von Abgas, CO2 und Feinstaub (Abrieb von Reifen und Bremsbelägen) verursachen würde.

Selbstverständlich würden auch die meisten BenutzerInnen und AnwohnerInnen der anderen Hauptstrassen von einer solchen Massnahme profitieren, wie wir mit der Petition anregen. Auf Abschnitten, die auf Grund ihrer geraden Länge und Breite bei Tempo 30 den Bau von künstlichen Schikanen mit sich ziehen würde, und paradoxerweise zum Abbau der Fussgängerstreifen samt Mittelinseln führen würde, schlagen wir in der Petition (nur hier) die Möglichkeit von Tempo 40 vor.


Für die folgenden Angaben danken wir den verlinkten Urhebern sowie dem Kommitee Schulstrasse Thun - Tempo 30.

Anhalteweg und Sterbewahrscheinlichkeit

Mit Tempo 30 ist der Anhalteweg mit rund 20 m viel kürzer als bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h. Nach 20 m befindet sich der Automobilist mit 50 km/h noch in der Reaktionsphase.



Die Sterbewahrscheinlichkeit von Fussgängern ist bei einer Kollision mit einem Motorfahrzeug mit 50 km/h rund sechsfach höher als bei einer Kollision mit 30 km/h.

Abbildung: Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU liefert Fakten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Tempo 30: «So ist die Sterbewahrscheinlichkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger bei einer Kollision mit einem Fahrzeug, das 50 km/h schnell unterwegs ist, um das Sechsfache höher als bei 30 km/h.» Dies aufgrund des grösseren Anhaltewegs und der höheren Sterbewahrscheinlichkeit in Abhängigkeit der Kollisionsgeschwindigkeit, siehe Abbildung. Im Sicherheitsbarometer 2021 der BFU wird ausgewiesen, dass insbesondere Seniorinnen und Senioren verhältnismässig oft schwer verletzt werden und Kinder auf Schweizer Strassen gefährdeter sind als anderswo (Vergleich Sterberate bei Verkehrsunfällen mit anderen Ländern). Um den Strassenverkehr sicherer zu machen, empfiehlt die BFU die konsequente Einführung von Tempo 30 innerorts. Denn damit liesse sich mindestens ein Drittel der schweren Unfälle verhindern.

Lärmbelastung

Das Bundesamt für Umwelt BAFU weist eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h als wirkungsvolle Massnahme aus: Reduktion des durchschnittlichen Schallpegels um 3dB(A). Das bedeutet eine Halbierung des Strassenlärms!

Bundesamt für Umwelt BAFU

Das BAFU schreibt weiter:

Thun und andere Städte

Im Stadtrat von Thun (Parlament) sind einige Vorstösse zur Verkehrssicherheit in Thun eingereicht worden (parlamentarischen Vorstösse, link):


In den letzten Jahren hat sich die gesellschaftliche Haltung zum Verkehr, dessen Auswirkungen und insbesondere zur Einführung von Tempo 30 gewandelt. Dies legitimiert Petitionen mit ähnlichem Ziel. Der Wandel zeigt sich exemplarisch an folgenden Städten: